Die vorliegende Untersuchung behandelt die Frage nach der Notwendigkeit einer Rechtsfigur des
Gewissenstäters im kanonischen Recht im Lichte der Glaubens- und Gewissensfreiheit welche der
Kirche nicht nur als echtes Menschenrecht sondern als ihr Strukturprinzip vorgegeben ist. Als
normatives Phänomen ist der Gewissenstäter vor allem als ein Problem innerhalb des kirchlichen
Sanktionsrechts zu begreifen dessen Maßnahmen und Mittel vor dem Hintergrund der Glaubens- und
Gewissensfreiheit zu evaluieren sind.