Dem Bundesverfassungsgericht kommt in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung
auf einen spezifischen Sachverhalt zu wobei es über diesen Sachverhalt »in erster Instanz«
entscheidet. Das Gericht muss mithin eigene Tatsachenfeststellungen treffen will es Recht
sprechen. Die vorliegende Grundlagenarbeit widmet sich der Analyse und Entwicklung der
prozessualen Regeln denen das Gericht bei der Ermittlung und Feststellung der
entscheidungserheblichen Tatsachen unterworfen ist.