Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Rechtsmissbrauchslehre untersucht die
Arbeit den bislang im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren erhobenen Missbrauchsvorwurf.
Dabei widmet sie sich schwerpunktmäßig dem mitunter als missbräuchlich bewerteten strategischen
Einsatz der durch die Insolvenzordnung vermittelten Sanierungsinstrumente. Die Arbeit zeigt auf
dass der Verweis auf den Rechtsmissbrauch nur selten gerechtfertigt ist und mahnt zu einem
behutsameren Umgang.