Die Frage ob Vertragsärzte bereits heute rationieren um eine optimale GKV-Versorgung zu
ermöglichen ist zu bejahen. Der Vorwurf der Rationierung als objektiv zurechenbare strafbare
Körperverletzung kann hingegen entkräftet werden. Medizinischer und GKV-Standard schließen sich
nicht aus sondern ergänzen sich. Diese Forschungsarbeit liefert elementare Erkenntnisse für
die sozial- straf- und zivilrechtliche Rationierungsdebatte in Deutschland.