In der Arbeit werden die Auswirkungen des Arbeitskampfes auf die Vertragsbeziehungen außerhalb
des Arbeitsverhältnisses untersucht. Im Fokus stehen die Verträge zwischen bekämpften
Unternehmen und ihren unternehmerischen Vertragspartnern. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis
dass entgegen der herrschenden Auffassung das Leistungsstörungsrecht außerhalb des
Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen unterliegt.