Für Geschädigte in Wirtschaftsstrafverfahren sind zivilrechtliche Ersatzansprüche von
herausragender Bedeutung. Deren Durchsetzung würde durch die Entscheidung über
Schadensersatzansprüche bereits im Strafverfahren - im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens ( 403
ff. StPO) - deutlich gefördert. Die Studie analysiert Herausforderungen für Adhäsionen in
Wirtschaftsstrafverfahren stellt Vergleiche an zum US-amerikanischen Bundesstrafrecht und
entwickelt Reformvorschläge.