Die Untersuchung leitet das Phänomen Recht aus seinen evolutionsgeschichtlichen und damit
hirnorganischen sowie ökonomischen Anlagen ab und versucht so mit einem neuen
interdisziplinären Fach - nämlich der Rechtsethologie - zu einen neuen Verständnis des heutigen
Rechts in seinen rechtswissenschaftlichen ökonomischen politischen aber auch philosophischen
soziologischen biologischen medizinischen geisteswissenschaftlichen bzw. theologischen
Aspekten zu gelangen.