Die »Richtlinie (EU) 2019 1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und
pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 18 EU« ist von den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union bis zum 2.8.2022 durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften in
innerstaatliches Recht umzusetzen. Das vorliegende Rechtsgutachten will einen Beitrag dazu
leisten die Vereinbarkeitsrichtlinie in das deutsche Arbeits- und Sozialrecht zu
implementieren.