Ziel der vorliegenden Arbeit ist es einen Beitrag zum effektiven Menschenrechtsschutz im
Mehrebenensystem in dem heutige friedenssichernde Militareinsatze geführt werden zu leisten.
Der Beitrag besteht zum einen darin dass die für den gerichtlichen Rechtsschutz von
Betroffenen einer Menschenrechtsverletzung begangen von Streitkräften in einem
friedenssichernden Militareinsatz relevanten Rechtsfragen umfassend untersucht werden um
somit den Ist-Zustand des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes in diesem Mehrebenensystem
aufzuzeigen. Um ferner dem ganzheitlichen Anspruch den ein Beitrag zum effektiven
Menschenrechtsschutz im Mehrebenensystem leisten sollte gerecht zu werden wird weiter gefragt
ob eine neue Rechtsschutzmöglichkeit notwendig ist. Angesichts der festgestellten
Rechtsschutzlücken und mangels geeigneter Alternativen werden sodann gerichtsförmige
Rechtsschutzinstanzen im Krisengebiet selbst vorgeschlagen für die schließlich ein
Modellstatut erarbeitet wird.