Gesetzesumgehungen werden von der herrschenden Ansicht unter dem deutschen Recht regelmäßig
nicht als Scheingeschäft eingeordnet. Philipp Lerch stellt dieses Dogma in Frage. Als
Besonderheit von Umgehungskonstellationen wird die Dissimulation einer rein fiktiven Causa
gegenüber dem wirklich verfolgten Geschäftszweck identifiziert. Der Autor kommt zu dem Schluss
dass eine solche Umgehungskonstellation daher rechtssystematisch mittels einer Anwendung der
Lehre vom Scheingeschäft zu fassen ist.