Carried Interest stellt eine Form der Erfolgsbeteiligung für die Verwalter von Private
Equity-Fonds dar die nicht durch den Arbeitgeber gezahlt sondern als kapitaldisproportionale
Ausschüttung über eine separate Beteiligungsgesellschaft an die Fondsverwalter geleistet wird.
Angesichts dieser rechtlichen Ausgestaltung untersucht diese Arbeit die Frage ob der Carried
Interest Bestandteil des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Fondsverwalter und seinem
Arbeitgeber wird und daher bei der Abfindung berücksichtigt werden muss oder ob es sich um
separate Rechtsverhältnisse handelt.