Gegenstand der Arbeit ist die Auslegung des in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 4 GG normierten
Parteiverbots durch das BVerfG in seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren vom 17.01.2017. Das
NPD-Urteil setzt in mehrfacher Hinsicht neue Maßstäbe sowohl für die Auslegung der einzelnen
Tatbestandsmerkmale als auch für die zukünftige Handhabung des Parteiverbots. Der Autor
beleuchtet hiervon ausgehend umfassend die formellen und materiellen Anforderungen an
Parteiverbote mitsamt den daraus erwachsenden Konsequenzen.