Nach der Neugestaltung des Datenschutzrechts durch die DSGVO und die darauf bezogenen
Folgeänderungen durch den deutschen Steuergesetzgeber unterliegen Finanzbehörden der Aufsicht
durch den BfDI. Dieses Aufsichtskonzept ist neu und wirft viele Rechtsfragen auf denen sich
die Arbeit widmet. Sie zeigt dabei unter anderem dass die DSGVO nicht pauschal für alle
Steuerarten gilt und die Konzentration der Aufsicht beim BfDI über Landesfinanzbehörden gegen
die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstößt.