Die Arbeit zeigt auf dass ein Europäisches Handelsgericht eingerichtet werden sollte um den
Bedürfnissen der Parteien grenzüberschreitender wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten Rechnung
zu tragen. Sie geht insbesondere der Frage nach wie ein solches Gericht ausgestaltet sein muss
um einerseits den Anforderungen des Unionsrechts sowie des deutschen Verfassungsrechts zu
genügen und andererseits als attraktives Forum aus Parteisicht zu gelten.