Die bekannte ägyptische Vorstellung vom Toten- oder Jenseitsgericht ist in ihrer klassischen
Form dem Totenbuchkapitel 125 erst seit dem 15. Jahrhundert v.Chr. bezeigt. Ansätze dazu
lassen sich aber auch in der Literatur der vorangehenden Zeit aufspüren. Das seit einigen
Jahren vollständig vorliegende umfangreiche Corpus der Sargtexte die dem Anfang des 2.
Jahrtausends angehören bildet die Grundlage von Reinhard Grieshammers Untersuchung. Zwei
verschiedene Vorstellungen lassen sich nachweisen: die eines auch im Jenseits möglichen
Rechtsstreites zugunsten des Toten und die eines Jenseitsgerichts dem sich jeder zu
unterziehen hatte. Beide Komplexe werden in ihren fassbaren Einzelheiten dargestellt und mit
vergleichbaren Äußerungen außerhalb der Sargtexte verknüpft. Für das allgemeine Totengericht
zeigt sich dass wesentliche Elemente der späteren klassischen Vorstellung bereits in jener
Zeit vorgeformt sind. Gesonderte Abschnitte behandeln Richter und Gerichtshöfe Gerichtsorte
und den Zeitpunkt des Gerichts. In drei Anhängen werden wichtige Sprüche übersetzt und
kommentiert und Termini des Jenseitsgerichts listenförmig zusammengestellt.