Albertus Magnus promovierte 1245 zum Magister an der theologischen Fakultät der Universität
Paris und hielt dann seine Pflichtvorlesung über die Sentenzen des Petrus Lombardus. An Alberts
Kommentar wird deutlich wie Theologie sich als eigenständige Wissenschaft etablierte. In
distinctio 3 des 1. Buches geht es um die Frage in welcher Weise dem Menschen eine
Gotteserkenntnis möglich ist. Vorlage sind hauptsächlich Texte aus der Trinitätslehre des
Augustinus in denen das Bild Gottes in der menschlichen Geistseele beschrieben wird. In seiner
Kommentierung greift Albertus Magnus Aspekte der aristotelischen Seelen- und Erkenntnislehre
auf. Seine Interpretation konfrontiert er mit philosophisch-theologischen Lehrmeinungen die an
der Universität Paris kontrovers diskutiert wurden.