Das als »Meyer Höver Bach Oberlack« bekannte Standardwerk informiert präzise und fundiert über
alle mit der Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen Zeugen Dritten sowie von
ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG zusammenhängenden Fragen. Die umfassenden Auswirkungen
des Kostenrechtsänderungsgesetzes (KostRÄG 2021) auf die Vergütung nach dem JVEG werden
berücksichtigt. Der praxisorientierte Kommentar folgt dem Aufbau des JVEG: Allgemeine
Vorschriften Gemeinsame Vorschriften Vergütung von Sachverständigen Dolmetschern und
Übersetzern Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern Entschädigung von Zeugen und Dritten
Schlussvorschriften Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte. NEU in der 28. Auflage:Die Neuauflage
berücksichtigt die umfassenden Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des
Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) mit seinen konkreten
Änderungen der Vergütungssätze für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und
Sprachmittler sowie der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen
Richtern. Zudem gibt die Neuauflage Hintergrundinformationen zu den Gesetzgebungsverfahren und
berücksichtigt alle weiteren gesetzlichen Änderungen die Auswirkungen auf die Anwendung des
JVEG haben. Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 15.
Februar 2021. Ihre Vorteile: Schnelle und fundierte Ermittlung der Vergütungs- und
Entschädigungsansprüche klar verständlich durch beispielhafte Berechnungen Praxisnähe und die
Übersichtlichkeit der Erläuterungen gehören zu den besonderen Vorzügen dieses Kommentars
Autoren und Autorinnen:Begründet von Paul Meyer weitergeführt von Albert Höver. Bis zur 25.
Auflage bearbeitet von Wolfgang Bach Regierungsdirektor a.D. zuletzt unter Mitarbeit von
Henning Oberlack. Ab der 26. Auflage fortgeführt von Henning Oberlack Regierungsdirektor im
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen a.D. ab der 27. Auflage wirkt ferner
Britta Jahnke Regierungsrätin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit.
Ab der 28. Auflage bearbeitet von Britta Jahnke Regierungsrätin im Ministerium der Justiz des
Landes Nordrhein-Westfalen und Diana Pflüger Sachbearbeiterin im Ministerium der Justiz des
Landes Nordrhein-Westfalen.