Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung
ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts. Wesentliche Teile der
DONot sind zukünftig in der NotAktVV geregelt insbesondere zur Führung der Akten Bücher und
Verzeichnisse. Die fehlerlose Anwendung beider Vorschriften vermeidet Pflichtverletzungen
Haftungsrisiken und dienstrechtliche Konsequenzen.Der einzige Spezial-Kommentar zur DONot und
NotAktVV erläutert die bundeseinheitlichen Regelungen der Dienstordnung und hebt die
Abweichungen einzelner Bundesländer stets hervor. Die Kommentierung der NotAktVV arbeitet die
Neuerungen und inhaltlichen Unterschiede zur DONot deutlich heraus. Weiterhin enthalten ist der
bewährte Praxisteil zum Kostenrecht der auch das KostRÄG 2021 umfasst.Neu in der 14.
Auflage:Berücksichtigung des ab 2022 in Betrieb gehenden Elektronischen
UrkundenarchivsEinarbeitung der zu erwartenden umfassenden und tiefgreifenden Änderungen durch
die Einführung der Notariatsakten- und -verzeichnisseverordnung z.B. Aufbewahrungsfristen für
Akten und Verzeichnisse Vorgaben für die elektronische Nebenaktenführung Inhalt und Aufbau
von Nebenakten Einzelheiten zum Urkundenverzeichnis Verwahrungsverzeichnis und zur
elektronischen UrkundensammlungAusweitung und Vertiefung der Ausführungen zur praktischen
Durchführung der Geschäftsprüfung ( 32 DONot)Erläuterung von Folgefragen und -problemen im
Zusammenhang mit den Änderungen des BeurkG und der BNotODas Werk richtet sich an den Notar
selbst an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihn bei der ordnungsgemäßen Durchführung
der Geschäfte unterstützen an die Revisorinnen und Revisoren die die Richtigkeit der
notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen sowie letztlich die Gerichte die in Streitfragen
entscheiden.Autorin und Autoren:Prof. Dr. Helmut Weingärtner Vors. Richter am LG a.D. Hamm
Matthias Frohn Notar PotsdamDr. Sebastian Löffler Notar a.D. Geschäftsführer der BNotK
BerlinKlaus Sommerfeldt Dipl.-Rechtspfleger Bezirksrevisor a.D.Melanie Sommerfeldt
Dipl.-Rechtspflegerin Bezirksrevisorin am LG BielefeldStefan Ulrich Vors. Richter am LG
DuisburgAus der Fachpresse zur Vorauflage:» Beleg für seine Unverzichtbarkeit in der Bibliothek
eines Notars die umfassendste Erläuterung der relevanten Problemfelder.«Prof. Dr. Matthias
Kilian Rechtsanwalt Juniorprofessor Universität zu Köln AnwBl 7 2017