9783452301543 - Frohn Matthias Weingärtner NotAktVV   DONot-Kommentar

EAN: 9783452301543

Produktdaten aktualisiert am: 03.07.2025
Hersteller: - Hersteller-ArtNr. (MPN): - ASIN: -

Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts. Wesentliche Teile der DONot sind nun in der NotAktVV geregelt insbesondere zur Führung der Akten Bücher und Verzeichnisse. In der Folge ist zum 01.01.2022 eine komplett neugefasste Dienstordnung in Kraft getreten. Die fehlerlose Anwendung beider Vorschriften vermeidet Pflichtverletzungen Haftungsrisiken und dienstrechtliche Konsequenzen. Weiterhin enthalten ist der bewährte Praxisteil zum Kostenrecht. Das Werk richtet sich an die Notar:innen selbst an ihre Mitarbeiter:innen an die Revisor:innen die die Richtigkeit der notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen sowie letztlich die Gerichte die in Streitfragen entscheiden. NEU in der 15. Auflage: Kommentierung der neuen - und bereits zweimal geänderten - DONot Einarbeitung der durch die Neufassung der DONot bedingten Änderungen der NotAktVV Einführung der neuen §§ 54-66 NotAktVV zum elektronischen Rechtsverkehr Online-Verfahren im Notariat Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften Begründer: Prof. Dr. Helmut Weingärtner Vors. Richter am LG a.D. Hamm † Autor:innen: Matthias Frohn Notar Potsdam Dr. Sebastian Löffler Notar Nürnberg Klaus Sommerfeldt Dipl.-Rechtspfleger Bezirksrevisor a.D. Melanie Sommerfeldt Dipl.-Rechtspflegerin Bezirksrevisorin am LG Bielefeld Stefan Ulrich Vors. Richter am LG Duisburg. Aus den Besprechungen der Vorauflage: »Jeder der sich mit der DONot a.F. und mit den neuen Vorschriften der NotAktVV befassen muss wird mit Gewinn zu dieser Neuauflage des jetzt noch breiter aufgestellten Kommentars greifen.« Joachim Blaeschke Präsident des LG a.D. Ober-Ramstadt DNotZ 8 2022

Produktzustand:

Verfügbarkeit:

Versandkosten:

Sonderpreis:

Loading
Barcode:
9783452301543
QR-Code:
Sie sind Shopbetreiber? Listen Sie ganz einfach Ihre Produkte hier bei uns im Portal >>>