Der Bundestag verabschiedete am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und
zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Damit wird sowohl der Bauvertrag als auch der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB
geregelt. Das Gesetz führt zu Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht im Bauvertragsrecht
Neuregelung des Verbraucher-Bauvertrags Einführung des Architekten-Ingenieurvertragsrechtes
und Änderungen im Kaufrecht. Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für
Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Dazu erhalten Sie
wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen - von Justiziaren der
Architektenkammern.Inhalt:Einführung und
ÜberblickArchitektenvertragSonderkündigungsrechtAbnahme und TeilabnahmeHaftung und
GesamtschuldVerweisvorschriftenAnordnungsrecht des BauherrnVergütungsanpassung bei geändertem
LeistungsumfangGesetzliche Sicherung von HonorarforderungenKündigung aus wichtigem
GrundHerausgeber:Dr. jur. Martin Kraushaar Hauptgeschäftsführer der Architekten- und
Stadtplanerkammer HessenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann Leiter des
Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer
Baden-WürttembergAutoren:Rechtsanwalt Fabian Blomeyer Geschäftsführer Recht und Verwaltung der
Bayerischen ArchitektenkammerThomas Harion Geschäftsführender Justiziar der Architekten- und
Stadtplanerkammer HessenDr. jur. Sven Kerkhoff Rechtsreferent der Architektenkammer
Nordrhein-WestfalenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Markus Prause Justiziar u.
Hauptreferent der Architektenkammer NiedersachsenRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. jur.
Volker Schnepel stellvertr. Bundesgeschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung der
BundesarchitektenkammerRechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann Leiter des
Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg