¿Das BMF hat im Dezember 2024 überarbeitete Leitlinien zu Verrechnungspreisen veröffentlicht.
Diese Verwaltungsgrundsätze integrieren die neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem
Wachstumschancengesetz die konzerninterne Finanzierungen betreffen (§ 1 Abs. 3d und Abs. 3e
AStG). Ein weiterer Punkt der Veröffentlichung ist die Position der Verwaltung zur praktischen
Anwendung des "Amount B" der zur Säule 1 der globalen Steuerinitiative gehört. Das Werk unter
Herausgeberschaft von Nientimp Wilmanns Micker stellt die umfangreichen und detaillierten
Kommentierungen der Paragrafen 1 und 1a AStG unter Einbeziehung der neuen Verwaltungsgrundsätze
Verrechnungspreise sowie aktueller Literatur und Rechtsprechung dar. Das BMF-Schreiben aus
Dezember 2024 enthält die Regelungen für die Anwendung des internationalen
Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Es enthält
zudem auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen. Alle wichtigen
außensteuerlichen Regelungen zu Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen in
verschiedenen Ländern werden von den Autoren praxisnah kommentiert. Die VWG
Verrechnungspreise 2024 sind - mit Ausnahme der Regelung zu Amount B - erstmals für den VZ 2024
anzuwenden. Die neuen Regelungen zu Amount B sind dagegen erstmals für den VZ 2025 anzuwenden.
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Inhaltsverzeichnis: ¿§1 Berichtigung von Einkünften. §1 A. Übersicht. §1 B.
Entstehungsgeschichte Rechtsentwicklung. §1 Abs. 1 C. Erläuterungen zu § 1 Abs. 1 AStG. §1
Abs. 2 D. Erläuterungen zu § 1 Abs. 2 AStG. §1 Abs. 3 E. Erläuterungen zu § 1 Abs. 3 AStG. §1
Abs. 3a F. Erläuterungen zu § 1 Abs. 3a AStG. §1 Abs. 3b Satz1 G. Besteuerung von
Funktionsverlagerungen (§ 1 Abs. 3b Satz 1 AStG). §1 Abs. 3b Satz2+3 G. Erläuterungen zu § 1
Abs. 3b Satz 2 und 3 AStG. §1 Abs. 3c H. Erläuterungen zu § 1 Abs. 3c AStG. §1 Abs. 3d I.
Erläuterungen zu § 1 Abs. 3d AStG. §1 Abs. 3e J. Erläuterungen zu § 1 Abs. 3e AStG. §1 Abs. 4
K. Erläuterung zu § 1 Abs. 4 AStG. §1 Abs. 4 L. Erläuterung zu § 1 Abs. 5 AStG. §1 Abs. 4 M.
Erläuterung zu § 1 Abs. 6 AStG. §1a Preisanpassungsklausel. §1a A. Überblick. §1a B.
Tatbestand. §1a C. Einkünftekorrektur. §1a D. Vereinbarung einer Anpassungsregelung. §1a E.
Ausnahmen von einer Anpassung.