Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer
weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Es
greift neben den Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG auch auf die Neuregelungen des
Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG zurück und enthält vielfältige Definitionen
Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein
erfahrenes Autorenteam einen prägnanten Überblick. - Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a.
"Over-the-Top"- Dienste (OTT) Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie
zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS) - Konsequenzen der neuen
Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG die seit 01.04.2025 gilt und
die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren die
Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll - Abgrenzung der Zuständigkeiten
zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden