Die Neuauflage des Kommentars zum Gewerbesteuergesetz (GewStG) hilft Unternehmen tragfähige
Investitionsentscheidungen zu treffen. Er informiert umfassend zu den durch das
Fondsstandortgesetz geänderten 9 und 29 GewStG. Letzterer ändert die gewerbesteuerliche
Behandlung von Windenergie- und Solaranlagen und verhilft Standortkommunen dadurch zu einem
höheren Anteil an der Gewerbesteuer von Anlagenbetreibern.Auch Stadtkämmerer finden in dem -
auch aus Kommunalsicht verfassten - Werk Argumentationshilfen gegen unvorteilhafte
Zerlegungsbescheide des Landes. Wenn Sie sich auf klare Handlungsempfehlungen verlassen wollen
sind Sie beim Wendt Suchanek Möllmann Heinemann an der richtigen Adresse.Immer bessere
ArgumenteDer Kommentar erläutert alle wichtigen Fragen im Gewerbesteuerrecht und den
angrenzenden Rechtsgebieten. Abgesichert sind die Empfehlungen durch die relevante
Finanzrechtsprechung Verwaltungsauffassung und Literatur.Steuerberater Fachanwälte für
Steuerrecht Rechtsanwälte Steuerabteilungen von Unternehmen und Vertreter der
Kommunalfinanzverwaltung finden gut verständlichen und konsequent an Praxisfragen
ausgerichteten Rechtsrat.Neu mit Fondsstandortgesetz-Die Neuauflage des Werkes kommentiert die
Änderungen durch das Fondsstandortgesetz mit wichtigen Auswirkungen auf Standortentscheidungen.
- Kommentiert ist die Änderung des 9 Nr. 1 GewStG (erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei
Vermietungsunternehmen) durch das Fondsstandortgesetz die Anreize für den Ausbau der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen setzt. - Dargestellt wird die Änderung des 29
GewStG die die Aufteilung der Gewerbesteuer betrifft was bei mehreren Betriebsstätten die
Standortkommunen begünstigt.- Auch Stadtkämmerer finden in dem auch aus Kommunalsicht
verfassten Werk Argumentationshilfen gegen unvorteilhafte Zerlegungsbescheide des Landes.- Zwei
Anhänge erläutern die sich an das GewStG anschließenden Rechtsgebiete: Die Gewerbesteuer bei
Umwandlungen nach dem UmwStG und die Gewerbesteuer in der Insolvenz.Die Herausgeber bürgen für
höchste Kommentierungsqualität- Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a.D. Michael Wendt-
Steuerberater Markus Suchanek- Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Peter Möllmann-
Ministerialrat Dr. Peter HeinemannDas Autorenteam deckt mit 20 Experten das gesamte Spektrum
aus Beratung Justiz und Finanzverwaltung ab. Das sorgt für eine ausgewogene Kommentierung mit
der Sie immer überzeugen.