Das kirchliche Prozessrecht manifestiert sich in einem detailreichen Normenkomplex der nur
selten in den Blick wissenschaftlicher Untersuchung gerät. Grund genug einigen Detailfragen
Raum zu geben die gleichzeitig paradigmatische Problemanzeigen für den gegenwärtigen Zustand
kirchlicher Rechtskultur darstellen.Neben der eigentlichen Hauptsache können im kanonischen
Prozess auch so genannte akzessorische Fragen auftreten die von der Hauptsache abhängig sind
aber eine eigene richterliche Entscheidung verlangen. Die auf derartige Fragen fokussierte
Untersuchung der Rechtsprechung der Römischen Rota offenbart einen höchst bedenklichen Zustand
des geltenden Prozessrechts. Ist der Untergang des kanonischen Prozesses längst besiegelt?