Kants Rechts- und Staatslehre wurde in der Forschung lange Zeit ignoriert und nur von wenigen
Interpreten näher untersucht. Der Philosoph Julius Ebbinghaus war einer von ihnen: Er verstand
sich selbst als Ausleger und Bewahrer der Philosophie Kants und legte den Schwerpunkt seines
Forschens und seiner akademischen Lehre auf die Freilegung Analyse und Rekonstruktion des
unverfälschten Kantischen Philosophierens. Den vielleicht wichtigsten Beitrag zum Verständnis
und zur Würdigung von Kants Philosophie hat Ebbinghaus auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie
geleistet - vom Völkerrecht und dem übrigen öffentlichen Recht bis hin zur Geschichte der
Rechtsidee und dem Naturrecht. Nach den Entstellungen Vereinseitigungen und Missverständnissen
der Kantischen Philosophie durch den deutschen Idealismus den Neukantianismus die
Phänomenologie die Existenzphilosophie und den Neopositivismus verstand sich Ebbinghaus zu
Recht als Erneuerer derselben. Die Autoren dieses Bandes verdeutlichen mit ihren Beiträgen
seinen Verdienst um ein angemessenes Verständnis von Kants Rechts- und Staatslehre.