Die ältere Forschung hat die Anfänge landständischer Partizipation im
thüringisch-obersächsischen Raum zumeist in die Mitte des 15. Jahrhunderts verortet. Uwe
Schirmer revidiert diese These: Ausgangspunkte seiner Neubewertung sind die zwischen 1287 und
1346 tätigen Landfriedensgerichte die soziale und regionale Herkunft der in ihnen wirkenden
Friedensrichter sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz jenseits landesfürstlicher Herrschaft.
Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts ging diese Gerichtsbarkeit größtenteils in der
Hofgerichtsbarkeit auf. Der Fürstenhof stieg nicht zuletzt aus diesem Grund zu einem
herrschaftsintegrierenden und zivilisatorischen Zentrum auf - vor allem für den Niederadel
dessen Soziogenese im 14. Jahrhundert einen vorläufigen Abschluss fand. Besonders infolge
dynastischer Herrschaftskrisen agierte der Niederadel fortan als territorialer Moderator und
als herrschaftsstabilisierender Faktor der bei wichtigen Entscheidungen (Landesteilungen
Steuererhebungen) herangezogen werden musste. Auf diese Weise wurde eine überaus wirkmächtige
Adelsfraktion die sogenannten Schriftsassen in das politische System integriert. Aus dem
schriftsässigen Adel formierte sich letztendlich die kursächsische Ritterschaft.