Die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug weicht in vielerlei Hinsicht von der Allgemeinmedizin
ab. Dies liegt vor allem an der antinomischen Spannung die die Vollzugsmedizin aus der
Einbettung des am Wohl des Patienten ausgerichteten Behandlungsauftrags in das juristische
Netzwerk des freiheitsbegrenzenden Vollzugs bezieht. Eine beachtliche medizinische
Aufgabenpluralität ergibt sich überdies zum einen aus der Maxime angesichts der kosten- und
personalintensiven sowie mit Risiken belasteten Inanspruchnahme extramuraler ärztlicher Dienste
die intramurale Versorgung zu optimieren zum anderen aus der Verdichtung von Problemgruppen
mit je spezifischen Gesundheitsbeschwerden. Dieser Vielfalt an Spannungs- und Problemfeldern zu
begegnen und ihnen tragende Standards gegenüberzustellen kann nur im interdisziplinären und
internationalen Diskurs gelingen. Hierzu möchte dieser Band einen Beitrag leisten.