Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen
Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es die
erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für
die Zukunft sicherzustellen. Sie gelten nicht nur für die Ausbildung sondern gleichermaßen für
den Einsatz.Die Dienstvorschriften beschränken sich bewußt nur auf solche Festlegungen die für
einen geordneten Einsatz der taktischen Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich
sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen. Im Ausbildungsdienst ist auf die
Durchführung von Übungen nach formalen Regeln zu verzichten. Nur so kann eine von allen
überflüssigen Formen befreite Ausbildung vorgenommen und der Feuerwehrangehörige praxisnah auf
seine Tätigkeit vorbereitet werden.