Mit der Einrichtung der internationalen Strafgerichte für Ruanda und für das Gebiet des
ehemaligen Jugoslawiens hat die alte Idee der völkerstrafrechtlichen Haftbarmachung von
Einzelpersonen eine neue Dimension erreicht. Diese Arbeit gibt zunächst einen Überblick über
die historische Entwicklung der internationalen Strafrechtspflege anhand einer Untersuchung der
bisherigen Internationalen Strafgerichtshöfe. Anschließend werden die drei internationalen
Straftatbestände - Verbrechen gegen den Frieden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit - daraufhin untersucht ob sie dem Grundsatz nullum crimen nulla poena sine
lege gerecht werden. Damit wird eine Rechtsmaterie aufbereitet die von politisch stark
zunehmender Bedeutung ist.