Die Grundrechtscharta ist ein anspruchsvolles Vorhaben der Europäischen Union. 1999 unter
deutscher Präsidentschaft vom Europäischen Rat initiiert soll sie noch in diesem Jahr
feierlich verkündet werden. Derzeit berät ein Brüsseler Konvent unter großem Zeitdruck über den
Text der Charta. Dieser Beitrag will dafür mehr öffentliches Interesse wecken und eine breitere
Diskussion anregen. Am Beispiel der Medienfreiheit werden ungeklärte konzeptionelle Grundfragen
und europapolitische Alternativen aufgezeigt. Der Verfasser wendet sich gegen bisherige
Vorschläge wonach sich die Charta im wesentlichen auf die Freiheit der Meinungsäußerung nach
Art. 10 EMRK beschränken soll. Er sieht darin eine Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks und seiner funktional-dienenden Freiheit. Er plädiert dafür die Rundfunkfreiheit als
Funktionsgrundrecht auszugestalten und auf ein leistungsfähiges europäisches duales System
zuzuschneiden. Der Anhang reicht von einschlägigen nationalen und europäischen Dokumenten bis
zu aktuellen Entwurfstexten aus dem EU-Grundrechtskonvent.