Eine Fachrichtung tut sich oft schwer überkommene Leitbilder und Fragestellungen hinter sich
zu lassen. Dies trifft in besonderer Weise auf das Interesse am frühmittelalterlichen oder gar
antiken Rechtsleben der Germanen zu die das Fach Deutsche Rechtsgeschichte im 19. und
teilweise noch im 20. Jahrhundert kennzeichnete. Dieses Germanenbild bewegte sich auf komplexe
Weise - abhängig von den politischen und ideologischen Anschauungen der Wissenschaftler -
zwischen Wissenschaft und Ideologie. Die Arbeit beschäftigt sich ebenso mit dem Geschichtsbild
der Historischen Rechtsschule wie mit chauvinistischen Übertreibungen und Verzerrungen die in
unerträglichen Geschichtsverfälschungen zur Zeit des Nationalsozialismus mündeten. Der
schwierige Ablösungsprozess von allzu idealistischen methodisch unhaltbaren oder schlicht
rassistischen Germanenbildern nach 1945 beschließt den Band.