Das kirchliche Bauwesen ist unter verschiedenen Gesichtspunkten von brennendem Interesse. Immer
schon haben architektonische liturgische und künstlerische Fragen eine zentrale Rolle
gespielt. In neuerer Zeit kamen dazu vielgestaltige Probleme des Denkmalschutzes. Eine
Aufarbeitung rechtlicher Fragestellungen fehlte bisher. Diese Arbeit versucht das kirchliche
Bauwesen in seiner rechtshistorischen Entwicklung und seiner Einbindung in das Völkerrecht das
öffentliche staatliche Recht und das kanonische Recht darzustellen. Spannungsfelder zwischen
dem Universal- und Partikularrecht werden dabei genauso angegangen wie konkrete aktuelle
Problemzonen zwischen Staat und Kirche insbesondere im Hinblick auf die Erzdiözese Salzburg
deren Territorium zwei Bundesländer berührt.