dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben. Der Landrechtsentwurf 1526 ist ein Zeugnis der
frühneuzeitlichen Wissenschaft von Privat- und Zivilprozessrecht. Er enthält eine allgemeine
Rechtslehre über Gerechtigkeit Gewohnheitsrecht sowie das Gesetzgebungsrecht des Landesfürsten
und schafft eine deutsche Rechtsterminologie. Im Zweifel wird dem heimischen Gewohnheitsrecht
Vorrang gegeben.