Vor dem Hintergrund der Harmonisierung von Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union
insbesondere auch der Bildung eines einheitlichen Gerichtsapparates als wichtiger Säule für ein
politisches Zusammenwachsen der verschiedenen Staaten befasst sich diese Arbeit mit der
Beteiligung von Laien im amerikanischen Zivilprozess und vergleicht diese mit dem deutschen
Laienrichtersystem. Die Beteiligung von Laien in Verfahren der zivilen Gerichtsbarkeit ist in
den USA und in Deutschland allerdings sehr unterschiedlich ausgestaltet. Hat es daher Vorteile
Laien in einem zivilen Gerichtssystem zu beteiligen und sollte eine solche Laienbeteiligung
vorzugsweise nach amerikanischem oder nach deutschem Muster gestaltet werden? Die Arbeit
beantwortet diese Frage letztendlich nicht sondern versucht anhand der Beschreibung des
amerikanischen Modells Antworten zu geben.