Mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist der
kaufrechtliche Haftungsausschlußtatbestand des 464 BGB a.F. ersatzlos entfallen. Er hatte eine
Mängelanzeigeobliegenheit des Käufers bei Annahme der Kaufsache in Kenntnis deren
Mangelhaftigkeit angeordnet. Diese Arbeit zeigt daß der Wegfall des 464 BGB a.F. auf eine
gesetzgeberische Fehlentscheidung zurückgeht: Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers war die
Streichung der Regelung weder im Hinblick auf die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
erforderlich noch rechtspolitisch geboten. Der Wegfall führt vielmehr zu Rechtsunsicherheiten
und systemischen Unstimmigkeiten mit dem Werk- und Mietvertragsrecht. Die Untersuchung umfaßt
auch die Darstellung der historischen Entwicklung der Mängelrüge und gibt einen Überblick über
das einschlägige ausländische und internationale Recht.