Ausgangspunkt für die Arbeit war eine Aussage des Spätpandektisten Heinrich Dernburg der die
sozialen Aspekte des Mietrechts im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) betonte. Diese
Betonung legte eine genauere Untersuchung und - da Dernburg selbst vergleichend auf das gemeine
Recht verwies - einen ausführlichen Vergleich mit dem gemeinen Recht nahe. In der Arbeit werden
die tatsächlichen Gegebenheiten für den Mieter dargestellt. Sodann werden die Regelungen im
gemeinen Recht (mit den Ursprüngen im klassischen römischen Recht) und im ALR zunächst einzeln
dargestellt und dann vor dem Hintergrund der sozialen Wirklichkeit miteinander verglichen. Die
Arbeit kommt zu dem Ergebnis daß das ALR zwar in der Theorie soziale Komponenten aufwies die
sich aber in der Praxis für den Mieter nicht auswirkten.