Das Ziel der Arbeit ist es Klarheit zu schaffen und einen möglichst präzisen Begriff der
Willkür zu gewinnen. Es wird somit versucht den Begriff der Willkür in der Umgangssprache in
der Rechtsphilosophie im Straf- und Strafprozessrecht sowie auch in der Verfassungsrechtslehre
zu untersuchen. Schließlich wird der Willkürbegriff speziell in der Rechtsprechung des BVerfG
sowie des BGH untersucht. Im Anschluss daran geht es um die Frage wie Freiheit und Ermessen
ausgestaltet werden können. Wie kann die Freiheit bzw. das Ermessen des Richters bzw. des
Staatsanwalts im Strafprozess besser strukturiert werden? Schließlich sollen in der
Untersuchung zwei zentral wichtige Fragen einer Antwort zugeführt werden nämlich erstens die
Frage welche traditionellen Modelle der Willkürkontrolle im Allgemeinen es im Strafprozess
gibt und zweitens die Frage ob Freiheit und Ermessen von Richter und Staatsanwalt nicht
möglicherweise auch noch auf andere Weise überprüft und kontrolliert werden können. Damit wird
zugleich versucht das Dreieck der Freiheit bzw. des Ermessens zu schließen das heißt die
Freiheit bzw. das Ermessen zu verstehen danach die Freiheit und das Ermessen zu strukturieren
abschließend allgemeine Ideen hinsichtlich ihrer Kontrolle zu entwerfen um die Gefahr der
Willkür möglichst auf ein Minimum zu beschränken.