Der Begriff der Gesinnung wird mit dem der Gesinnungsmerkmale und dem des Gesinnungsstrafrechts
assoziiert oder zur Definition strafrechtlicher Schuld herangezogen. An einer umfassenden
Betrachtung die der Gesinnung einen abschließenden Inhalt zuweist und ihren legitimen
Anwendungsbereich im Strafrecht klar umreißt fehlt es in der neueren strafrechtlichen
Literatur. Die Untersuchung tritt der Einbeziehung sozialethischer Wertungen auf der Ebene der
äußeren Rechtsregeln entgegen. Auf der Grundlage der kantischen und hegelschen Philosophie
erfolgt die Analyse der Systemebenen von Unrecht Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld
und es wird die Folgerung für den im Einzelnen vertretbaren mit dem freiheitsgesetzlichen
Prinzip im Einklang stehenden Einfluss von Gesinnung gezogen.