Der Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die
Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den
Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht
bedeutsamer sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste
Versuche der Staatengemeinschaft ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten datieren in
das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere
Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Entwicklungslinien im
Kriegsrecht Völkerstrafrecht Internationalen Strafrecht in der Resolutionspraxis des
Sicherheitsrats sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen und in regionalen Abkommen
zur Terrorismusbekämpfung und klopft ausgewählte Definitionen innerstaatlicher Rechtsordnungen
ab. Beleuchtet wird dann ob sich diese verschiedenen Ansätze zu einem einheitlichen Begriff
verdichten lassen.