Der Autor untersucht in seiner Arbeit den staatlichen Umgang mit privatem Eigentum in der
NS-Zeit. Dabei analysiert er detailliert die eigentumspolitischen Auseinandersetzungen
innerhalb der NSDAP vor 1933 den Eigentumsbegriff nach nationalsozialistischer
Rechtsanschauung die Enteignungsgesetzgebung den Umgang mit bäuerlichem Eigentum sowie die
Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit. Es zeigt sich daß die Nationalsozialisten nicht
daran interessiert waren in großem Stil privates in staatliches Eigentum zu verwandeln.
Vielmehr kam es ihnen darauf an private Eigentümer möglichst umfassend zu kontrollieren. Der
Versuch in einem Reichsenteignungsgesetz einen der NS-Ideologie entsprechenden neuen
Eigentumsbegriff festzulegen scheiterte.