Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Religions- und Gottesbezug in der Verfassung
pluralistischer Gesellschaften. Ausgangspunkt ist die Debatte um den Europäischen
Verfassungsvertrag aus den Jahren 2003-2004 in der immer wieder gefordert wurde in einer
europäischen Verfassung einen Bezug zu Gott oder zur christlichen Religion herzustellen. Die
Aufbereitung der Diskussion hat dabei gezeigt dass sich Angehörige anderer Religionen an
dieser Diskussion nicht beteiligt haben weshalb eine Umfrage zum Thema unter Juden und
Muslimen durchgeführt wurde. Die Untersuchung belegt dass es auch in pluralistischen
Gesellschaften möglich ist in Grundlagendokumenten auf bestimmte religiöse Traditionen oder
auf Gott zu verweisen ohne Angehörige anderer Religionen zu diskriminieren.