Börsenkurse sind Ausdrucksform und Barometer der wirtschaftlichen Entwicklung. Sowohl
Kurspflege als auch Marktmanipulation greifen in die durch Marktkräfte bestimmte
Börsenkursbildung ein. Die Abgrenzung zwischen erlaubter Kurspflege und verbotener
Kursmanipulation steht im Mittelpunkt dieser Untersuchung in die nicht nur die
europarechtlichen Grundlagen sondern auch Bezüge aus dem US-amerikanischen und dem
schweizerischen Kapitalmarktrecht einfließen. Die Untersuchung legt die Schwächen des geltenden
Regelungskonzepts in20a WpHG offen das allein auf objektive Abgrenzungskriterien setzt. Durch
die - de lege ferenda - Einführung des Tatbestandsmerkmals der Täuschungsabsicht als
subjektives Abgrenzungskriterium wären Marktmanipulation und Kurspflege besser zu
unterscheiden.