Die Arbeit wurde mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an der Universität
Passau ausgezeichnet. Anhand dreier exemplarischer Fälle aus dem Bereich der Strafverteidigung
beleuchtet der Verfasser die Frage ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im
Strafprozess existieren die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei
geht er auf Zeugen ein die entweder über die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern
oder über die Gesprächsinhalte mit ihren Rechtsanwälten bzw. sogenannten Zeugenbeiständen
berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Lösungen auf Grundlage der existenten Ansätze
in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare
Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Lösung im einfachgesetzlichen Bereich
gesucht ( 68 a StPO). Letzteres auch wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht
haben soll.