Patronatserklärungen wurden von der Praxis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts
ursprünglich als Kreditsicherheit entwickelt weil herkömmliche Sicherheiten - wie Bürgschaft
Garantie etc. - den Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gerecht wurden. Im weiteren
Sinne erfasst der Begriff der Patronatserklärung sämtliche atypischen Verträge die eine
Muttergesellschaft (Patron) zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft
(Protegé) abschließt und die den herkömmlichen Rechtsinstituten wie Bürgschaft Garantie und
Schuldbeitritt nicht zugeordnet werden können. In neuerer Zeit gewinnen Patronatserklärungen
die der Patron nicht gegenüber einem Sicherungsnehmer sondern unmittelbar gegenüber dem
begünstigten Protegé abgibt als Mittel zur Insolvenzabwehr eine immer größere Bedeutung. Die
Arbeit vergleicht den Verpflichtungsgehalt beider Arten von Patronatserklärungen miteinander.