Die Darstellung soll einen Beitrag zu mehr Vorhersehbarkeit bei der höchstrichterlichen
Entscheidungspraxis im Arbeitsrecht leisten. Als Ausgangspunkt dient die Frage welche Stellung
der Richter in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes einnimmt. Die Antwort lautet dass
jeder Akt der Rechtsfortbildung extra legem als Eingriff in den Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers einer Prüfung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips unterliegt. Dieser
methodische Ansatz erkennt die gestaltende Rolle der dritten Staatsgewalt an und formuliert
zugleich Schranken mit Blick auf die Vorrangstellung des Parlaments in einem demokratischen
Gemeinwesen.