Das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Strafgesetzlichkeit wird als Grundsatz der
Freiheit in den höchsten Tönen gelobt in der Praxis aber allzu oft gering geschätzt. Der Autor
beleuchtet die Geschichte der Strafgesetzlichkeit und ihre Bedeutung als Instrument der
Freiheitssicherung. Diese Bedeutung belegt er anschaulich anhand der Bemühungen im
Nationalsozialismus gerade dieses Prinzip auszuhebeln und zu umgehen also einen Staat ohne
Strafgesetzlichkeit zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird die Strafgesetzlichkeit und ihre
Bedeutung auf den Bereich des Völkerstrafrechts überführt und untersucht welche Wirksamkeit
das Prinzip auf der internationalen Ebene entfaltet. Der Autor legt umfassend dar warum es
gerade die in diesem Prinzip zum Ausdruck kommenden Freiheitssicherungsrechte sind die dem
Völkerstrafrecht seine Legitimation verleihen. Dabei wird auch untersucht was das
Völkerstrafrecht - ausgehend von der Legitimationsgrundlage der Strafgesetzlichkeit - zu
leisten imstande ist und womit es überfordert ist.