Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine plastische Darstellung der geltenden Abfalldefinition
des Gemeinschaftsrechts mit den dazu im Einzelnen bestehenden Definitions- und
Abgrenzungsproblemen. Dies geschieht anhand einer genauen Analyse der einzelnen
Tatbestandsmerkmale des Abfallbegriffs. Hierbei wird vor allem der Frage nachgegangen ob und
inwieweit Immobilien nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-1 03 (Van de Walle
u.a.) dem Abfallrecht unterliegen können. Darüber hinaus wird insbesondere auf die
Entledigungstatbestände eingegangen. Diese werden durch eine Liste von Entledigungsindizien
sowie eine Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung des EuGH
illustriert. Im Anschluss daran erfolgt eine Bewertung der Gemeinschaftsrechtskonformität der
Absätze 1 bis 4 des 3 KrW- AbfG und des Anwendungsbereichs des BBodSchG.