Die spanische Verfassung gibt keine spezifische Territorialstruktur vor weswegen kontrovers
diskutiert wird wie der auf der Grundlage dieser Verfassung entstandene Staat der Autonomen
Gemeinschaften einzuordnen ist. Diese Arbeit stellt die für das Verständnis der heutigen
Verfassungslage erforderliche Entwicklung Spaniens ebenso umfassend dar wie den
verfassungsrechtlichen Rahmen des Staates der Autonomen Gemeinschaften und dessen Ausfüllung.
Darauf aufbauend wird untersucht inwiefern föderale Elemente diese territoriale Struktur
prägen wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Position des spanischen Senats analysiert
wird. Die abschließende Klassifizierung der Territorialstruktur erfolgt vor dem Hintergrund der
Existenz zahlreicher asymmetrischer Elemente.