Das Interesse an ausländischen Insolvenzrechten hat in letzter Zeit - forciert durch die
europäische Insolvenzverordnung - erheblich zugenommen. So bestätigt die Beobachtung aus der
Praxis dass sich einige Firmen dem Ausland mit sanierungsfreundlicheren Gesetzen zugewandt und
Deutschland den Rücken gekehrt haben. Man kann durchaus von einem Wettbewerb um besonders
reorganisationsfreundliche Gesetze innerhalb Europas sprechen. Dabei nimmt das französische
Insolvenzrecht in Gestalt der Reformgesetze vom 26. Juli 2005 und 18. Dezember 2008 12.
Februar 2009 eine Führungsrolle ein. Das französische sogenannte Recht der Unternehmen in
Schwierigkeiten sieht das ordentliche Insolvenzverfahren nicht als Königsweg für hilfesuchende
Unternehmen sondern will durch eine ganze Palette verschiedenster insolvenzvorbeugender
Instrumente eine sich anbahnende Krise frühzeitig im Keim ersticken. In dieser Arbeit werden in
einem ersten Schritt die Instrumentarien der französischen Insolvenzprophylaxe dargestellt. Im
Rahmen eines funktionellen Vergleichs werden dann in einem zweiten Schritt äquivalente
Instrumente im deutschen Recht gesucht. Das französische Modell wird schließlich sowohl in
seiner theoretischen Konzeption als auch in seiner Praxisrelevanz gewürdigt und es wird der
Frage nachgegangen welche dieser Mechanismen als Anregung an den deutschen Gesetzgeber oder
sogar für eine (Teil-)Übernahme in die deutsche Insolvenzordnung in Betracht kommen.