Die Frage wie weit man sich an eine bekannte Marke annähern darf ohne diese zu verletzen ist
Gegenstand dieser Untersuchung. Im Zentrum dieser Frage steht dabei der Begriff der
Zeichenähnlichkeit und seine Auslegung im Rahmen der Schutztatbestände des 14 Abs. 2 MarkenG.
Entscheidend sind hier die Markenfunktionen. Die Ausbeutung des guten Rufs einer Marke findet
letztlich im Kopf des Verbrauchers statt. Ein eigenes Kapitel widmet sich daher der
Verbraucherpsychologie. Der Vorgang der Wahrnehmung im Gehirn und seine Auswirkungen auf die
Bildung und Übertragung von Marken-Images werden erläutert aus den daraus gewonnenen
Erkenntnissen wird ein Lösungsansatz zur Auslegung des Begriffs der Zeichenähnlichkeit
entwickelt.